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   BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 5.90   

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https://dejure.org/1990,11424
BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 5.90 (https://dejure.org/1990,11424)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1990 - 1 B 5.90 (https://dejure.org/1990,11424)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1990 - 1 B 5.90 (https://dejure.org/1990,11424)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer unverhältnismäßigen Maßnahme bei einer Ausweisung - Durchführen einer ermessensfehlerfreien Ausübung bei einer Ausweisung - Voraussetzungen der Ausweisung im Bundesgebiet geborener und aufgewachsener Ausländer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 5.90
    Desgleichen hat es sich wiederholt mit den Voraussetzungen der Ausweisung von Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie mit den für italienische Staatsangehörige aufgrund von Völkervertragsrecht geltenden Sondervorschriften rechtsgrundsätzlich befaßt (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 1 B 174.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung von

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 5.90
    Im übrigen hat sich das Bundesverwaltungsgericht bereits zu den Voraussetzungen der Ausweisung von Ausländern geäußert, die im Bundesgebiet geboren und aufgewachsen sind, und zwar auch für Fälle, in denen die Vorfahren des Betroffenen als Deutsche oder Ausländer ebenfalls im Bundesgebiet leben oder gelebt haben (vgl. z.B. Beschluß vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 174.89 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 5.90
    Desgleichen hat es sich wiederholt mit den Voraussetzungen der Ausweisung von Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie mit den für italienische Staatsangehörige aufgrund von Völkervertragsrecht geltenden Sondervorschriften rechtsgrundsätzlich befaßt (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96 jeweils mit weiteren Nachweisen).
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